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Wohnungsabnahme

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Berechtigung

Nur Mitglieder des Hauseigentümerverbandes Oberaargau West haben Anspruch auf den Beizug des Experten.

Die Dienstleistungen können auch von Nichtmitgliedern in Anspruch genommen werden. Der Experte entscheidet jedoch von Fall zu Fall selbst ob er freie Kapazität hat, den Auftrag annehmen oder ablehnen möchte.

Es gelten folgende Tarife:

Wohnungsabgaben für Mitglieder des HEV Oberaargau West
Privatwohnungen und Geschäftsliegenschaften
(Erstellen von Abnahmeprotokollen/Mängellisten/Zustandsberichten usw.) 

Pro Stunde (effektive Abnahmezeit) 
(bzw. jede angebrochene halbe Stunde Fr. 70.00)
Anfahrt- und Rückfahrzeit werden nicht berechnet. 
Fr. 140.00


Wohnungsabgaben für Nichtmitglieder
Privatwohnungen und Geschäftsliegenschaften
(Erstellen von Abnahmeprotokollen/Mängellisten/Zustandsberichten usw.) 

Grundgebühr für Nichtmitglieder
(für Anfahrt- und Rückfahrzeit im Verbandsbezirk,
Telefon, Porti, Formulare)
Fr.   70.00
Pro Stunde (effektive Abnahmezeit)
(bzw. jede angebrochene halbe Stunde Fr. 80.00)
Fr.  160.00

Die Ansätzen verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

Ihre Experten für Wohnungsabnahmen

Bild Peter Burgunder

Peter Burgunder

Wangenstrasse 71
3360 Herzogenbuchsee
Telefon 062 961 68 85
Fax 062 961 75 68

 

Architekt / kant. bern. Immobilientreuhänder

 


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Peter Rikli

Stadthof 5b
3380 Wangen an der Aare
Telefon 032 631 31 30

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Robert Sutter

Architekt HTL
Dorfstrasse 12
4704 Niederbipp
Telefon G. 032 633 16 27
Fax 032 633 16 03

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.