Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Berechtigung
Nur Mitglieder des Hauseigentümerverbandes Oberaargau West haben Anspruch auf den Beizug des Experten.
Die Dienstleistungen können auch von Nichtmitgliedern in Anspruch genommen werden. Der Experte entscheidet jedoch von Fall zu Fall selbst ob er freie Kapazität hat, den Auftrag annehmen oder ablehnen möchte.
Es gelten folgende Tarife:
Wohnungsabgaben für Mitglieder des HEV Oberaargau West
Privatwohnungen und Geschäftsliegenschaften
(Erstellen von Abnahmeprotokollen/Mängellisten/Zustandsberichten usw.)
Pro Stunde (effektive Abnahmezeit) (bzw. jede angebrochene halbe Stunde Fr. 70.00) Anfahrt- und Rückfahrzeit werden nicht berechnet. | Fr. 140.00 |
Wohnungsabgaben für Nichtmitglieder
Privatwohnungen und Geschäftsliegenschaften
(Erstellen von Abnahmeprotokollen/Mängellisten/Zustandsberichten usw.)
Grundgebühr für Nichtmitglieder (für Anfahrt- und Rückfahrzeit im Verbandsbezirk, Telefon, Porti, Formulare) | Fr. 70.00 |
Pro Stunde (effektive Abnahmezeit) (bzw. jede angebrochene halbe Stunde Fr. 80.00) | Fr. 160.00 |
Die Ansätzen verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.
Architekt / kant. bern. Immobilientreuhänder